Im Blick auf die Gesamtbelastung (Lärm, Verkehr, ...), die bereits durch die Nutzung der Gruppen und Kreise des CVJM Mundelsheim ausgehen, sind Fremdbelegungen nur in besonderen Fällen möglich.
Der CVJM Hartplatz ist kein öffentlicher Spielplatz, sondern ein Privatgrundstück. Eine Nutzung - außer durch die örtlichen CVJM und kirchlichen Gruppen - bedarf immer eine vorherigen Genehmigung.