Herzlich willkommen beim CVJM Mundelsheim

Kinderschutzgesetz im CVJM

Schulung KinderschutzgesetzMit zwei Schulungsabenden informierte der CVJM seine ehrenamtlichen Mitarbeitenden über das aufgestellte Schutzkonzept für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Ziel ist es den Schutz von Kindern und Jugendlichen zu verbessern, besonder vor sexuellen Übergriffen und Gewalt.

 

Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen setzt der CVJM die Regelungen des Bundeskinderschutzgesetzes in drei Schwerpunkten um:

1. Prävention: Sensibilisierung durch Schulungsangebote

2. Einführung eines Schutzkonzeptes (Kinderschutzbeauftragte / Verhaltenskodex)

3. Erweitertes Führungszeugnis - wo nötig.

Alle Mitarbeitenden die mit Kindern und Jugendlichen im CVJM zusammentreffen verpflichten sich mit der Annahme eines Verhaltenskodex verantwortlich und konsequent das Schutzkonzept des CVJM umzusetzen.

Logo Kinderschutzgesetz

 

 Im Rahmen eines Schlungsabend hat der Vorsitzender Achim Berger für den CVJM eine Vereinbarung zur Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes mit dem Landratsamt Ludwigsburg unterzeichnet. Darauf hin hat das Landratsamt Ludwigsburg dem CVJM Mundelsheim bescheinigt alle geforderten Kriterien des Bundeskinderschutzgesetztes zu erfüllen. Zukünftig darf der CVJM das Siegel: "Qualitätsmerkmal Kinderschutz" führen.

 

 

 

Für alle Fragen rund um den Kinderschutz ist im CVJM als Kinderschutzbeauftrage Annette Kizler (stellv. Martin Link) bestimmt worden.

Unterschrift Kinderschutzgesetz

Mittwoch, 21. Januar 2026
Meine Seele dürstet nach Gott, nach dem lebendigen Gott. Wann werde ich dahin kommen, dass ich Gottes Angesicht schaue?
So sind wir denn allezeit getrost und wissen: Solange wir im Leibe wohnen, weilen wir fern von dem Herrn; denn wir wandeln im Glauben und nicht im Schauen.